Die wichtigsten geplanten gesetzlichen Regelungen zur Cannabis-Legalisierung
-Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) werden künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
-Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen.
-Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei ermöglicht.
-Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
-Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden.
-Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen.
-Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt.
-Es werden Vorgaben festgelegt, um die Qualität und Reinheit sicherzustellen.
-Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr).
-Es ist die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.
-Die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Behandlungsangebote werden weiterentwickelt
https://www.bundesgesundheitsministe...liegt-vor.html